Auszug aus den Zwölf Artikeln

Die erste Forderung nach Menschen- und Freiheitsrechten auf dem europäischen Festland
Memmingen | 3 | 1525

Artikel 1
Jede Gemeinde hat das Recht zur Wahl und Absetzung ihres Pfarrers.

Artikel 2
Der Kleinzehnt soll aufgehoben, der Großzehnt für Geistliche, Arme und Landesverteidigung verwendet werden.

Artikel 3
Die Leibeigenschaft soll aufgehoben werden.

Artikel 4
Jagd und Fischerei sollen frei sein. Falls Verkäufe vertraglich belegt werden können, sollen einvernehmliche Regelungen zwischen Gemeinde und Rechtsinhabern angestrebt werden.

Artikel 5
Wälder und Forsten sollen in Gemeindehand zurückgegeben werden. Sollten Verträge bestehen, werden gütliche Vereinbarungen mit den Forstinhabern angestrebt.

Artikel 6
Die Frondienste sollen auf ein erträgliches Maß reduziert werden, orientiert an Herkommen und Evangelium.

Artikel 7
Außervertragliche Frondienste sollen nicht zugelassen sein, es sei denn gegen eine angemessene Vergütung.

Artikel 8
Die Abgaben der Bauern sollen durch „ehrbare Leute“ neu eingeschätzt werden.
Zitat: …denn ein jedes Tagwerk ist seines Lohnes würdig

Artikel 9
Die Strafmaße für schwere Vergehen sollen neu festgesetzt werden, orientiert an älteren Gerichtsordnungen.

Artikel 10
Ehemalige Gemeindewiesen und -äcker sollen zurückgegeben werden, es sei denn, dass Kaufverträge vorgelegt werden können.

Artikel 11
Der Zahlung des Todfalles* belastet die Erben ungebührlich und wird deswegen zukünftig verweigert.

Artikel 12
Alle Forderungen ergeben sich aus dem Wort Gottes. Sollten sie sich durch die Schrift als unberechtigt erweisen, sollen sie hinfällig sein.

*„Todfall“ bedeutet eine Erbabgabe, die der leibeigene Bauer aus dem Vermögen der Familie an den Leibherrn zu zahlen hatte.